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Enverion

Energie reinbringen, Veränderung gestalten, Vision sichtbar machen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.07.2026

Anbieter:
Enverion
rechtlich betrieben durch Greenbit e. K.
Waldstraße 95 
76133 Karlsruhe
info@enverion.de

nachfolgend „Enverion“ genannt


1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Enverion, insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Website-Erstellung, Landingpages, WordPress-Umsetzung, Elementor-Umsetzung, Website-Wartung, technische Betreuung, Hostingbetreuung, Domain- und Providerbetreuung, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, technische Beratung, Content-Strukturierung, Performance-Optimierung sowie sonstige digitale Dienstleistungen.

1.2 Vertragspartner des Kunden ist [vollständige Unternehmensbezeichnung einfügen], handelnd unter der Bezeichnung Enverion, nachfolgend „Enverion“ genannt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nur auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen geschlossen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Enverion ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und gesonderte schriftliche Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.6 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen Enverion und dem Kunden, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.


2. Vertragsschluss, Angebot und Auftragsbestätigung

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Enverion annimmt, eine Auftragsbestätigung durch Enverion erhält, ein Vertrag unterzeichnet wird, eine digitale Angebotsannahme erfolgt, der Kunde eine Anzahlung leistet oder Enverion auf Wunsch des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

2.2 Die Annahme eines Angebots kann durch Unterschrift, E-Mail-Bestätigung, digitale Bestätigung, Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder durch sonstiges eindeutiges Verhalten erfolgen, aus dem sich der Wille zur Beauftragung ergibt.

2.3 Mit Annahme des Angebots kommt ein verbindlicher Vertrag über die im Angebot beschriebenen Leistungen zustande. Eine gesonderte Vertragsurkunde ist nicht erforderlich, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.

2.4 Nach Angebotsannahme kann Enverion dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermitteln. Die Auftragsbestätigung dient der Dokumentation des geschlossenen Vertrags und kann insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Zahlungsbedingungen, Projektbeginn, Ansprechpartner, technische Grundlagen und besondere Vereinbarungen zusammenfassen.

2.5 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

2.6 Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind in folgender Reihenfolge: individuelle schriftliche Vereinbarungen, das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibungen oder Anlagen zum Angebot und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.7 Enthält die Auftragsbestätigung Abweichungen vom angenommenen Angebot, gelten diese nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt oder ihnen nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang in Textform widerspricht und Enverion den Kunden auf diese Folge hingewiesen hat.

2.8 Leistungen, Funktionen, Inhalte, Seiten, Schnittstellen, Designs, Integrationen oder sonstige Bestandteile sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.

2.9 Enverion schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung im vereinbarten Umfang, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Suchmaschinenplatzierung, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Verkäufen, Leads oder Umsätzen und keine dauerhafte Verfügbarkeit von Drittanbieterdiensten.

2.10 Enverion ist berechtigt, beauftragte Leistungen teilweise oder vollständig durch qualifizierte Dritte, freie Mitarbeitende, technische Dienstleister oder Partnerunternehmen erbringen zu lassen.

2.11 Soweit für die Leistungserbringung Verträge mit Drittanbietern erforderlich sind, insbesondere Hosting-Anbietern, Domainregistraren, Softwareanbietern, Plugin-Herstellern, Lizenzgebern, Trackingdiensten, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen externen Systemen, gelten ergänzend die Bedingungen dieser Drittanbieter.


3. Projektbeginn und Projektabwicklung

3.1 Enverion ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen, bevor der Kunde die vereinbarte Anzahlung, Vorauszahlung oder erste fällige Rechnung vollständig gezahlt und alle für den Projektstart erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.

3.2 Projektzeiten, Fertigstellungstermine, Veröffentlichungszeiträume oder sonstige Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

3.3 Verzögerungen durch fehlende Inhalte, fehlende Freigaben, fehlende Zugangsdaten, Änderungswünsche, technische Einschränkungen, Drittanbieter, Provider oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Kunden verlängern vereinbarte Zeiträume angemessen.

3.4 Enverion darf die Leistungserbringung zurückstellen, solange erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden ausstehen, fällige Zahlungen nicht geleistet wurden oder technische bzw. rechtliche Hindernisse bestehen, die nicht aus dem Verantwortungsbereich von Enverion stammen.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung und in Projektunterlagen unverzüglich zu prüfen. Fehler, Unvollständigkeiten oder Änderungswünsche sind Enverion ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.

3.6 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erfolgt die Projektkommunikation per E-Mail, Videokonferenz, Telefon, Projektmanagementsystem oder sonstigen von Enverion vorgesehenen Kommunikationswegen.

3.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Erklärungen, Freigaben, Änderungswünsche und Entscheidungen dieses Ansprechpartners gelten als verbindliche Erklärungen des Kunden.

3.8 Enverion ist nicht verpflichtet, widersprüchliche Anweisungen mehrerer Ansprechpartner des Kunden umzusetzen. Entstehen hierdurch Verzögerungen oder Mehraufwand, gehen diese zulasten des Kunden.

3.9 Wird ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 30 Kalendertage unterbrochen, darf Enverion das Projekt ruhend stellen. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit von Enverion. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

3.10 Wird ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 90 Kalendertage nicht fortgeführt, darf Enverion die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, sofern der Kunde nach angemessener Fristsetzung nicht mitwirkt.


4. Webdesign, Webentwicklung und Projektablauf

4.1 Enverion erstellt Websites, Landingpages, Webanwendungen, technische Konfigurationen und digitale Inhalte nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.

4.2 Ein Website-Projekt kann insbesondere folgende Projektphasen umfassen:

a) Projektvorbereitung und Fragenformular,
b) Erfassung von Unternehmensdaten, Zielgruppen, Leistungen, Corporate Identity, rechtlichen Pflichtangaben und inhaltlichen Anforderungen,
c) Erstellung einer konzeptionellen Webdesign-Struktur,
d) Seitenarchitektur und Inhaltsstruktur,
e) Keywordanalyse und Bildung thematisch relevanter Keywordcluster,
f) technische und gestalterische Umsetzung im vereinbarten Content-Management-System,
g) Inhaltsintegration,
h) grundlegende technische Konfiguration,
i) Korrekturphase,
j) technische Finalisierung,
k) Veröffentlichung auf der Ziel-Domain, sofern vereinbart,
l) Übergabe relevanter Zugangsdaten,
m) Einweisung oder Zugang zu einem Online-Portal, sofern vereinbart.

4.3 Der konkrete Projektablauf kann je nach Angebot, Leistungsumfang und technischer Anforderung abweichen.

4.4 Enverion kann dem Kunden Entwürfe, Zwischenstände oder finale Umsetzungen zur Prüfung und Freigabe bereitstellen.

4.5 Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.

4.6 Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Anpassungen an bereits vereinbarten und umgesetzten Inhalten, Strukturen oder Gestaltungselementen. Neue Seiten, neue Funktionen, neue Inhaltskonzepte, grundlegende Richtungswechsel, neue Designvarianten oder spätere strategische Änderungen sind keine Korrekturen, sondern Zusatzleistungen.

4.7 Nach Fertigstellung der Website erhält der Kunde eine angemessene Frist zur Prüfung und schriftlichen Mitteilung etwaiger Änderungswünsche. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt diese Frist 21 Kalendertage.

4.8 Nach Umsetzung der mitgeteilten Änderungswünsche erhält der Kunde eine weitere angemessene Frist zur abschließenden Prüfung. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt diese Frist 14 Kalendertage.

4.9 Erfolgt innerhalb der jeweiligen Frist keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Zwischenstand bzw. die Website als freigegeben oder abgenommen, sofern Enverion den Kunden zuvor auf diese Folge hingewiesen hat.

4.10 Nach Fertigstellung erhält der Kunde Gelegenheit zur Abnahme. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern Enverion den Kunden zuvor auf diese Folge hingewiesen hat.

4.11 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

4.12 Nach Abnahme beauftragte Änderungen, Erweiterungen, Funktionsanpassungen, Designänderungen, Inhaltsänderungen oder sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

4.13 Enverion ist berechtigt, technisch oder gestalterisch gleichwertige Alternativen umzusetzen, sofern dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit entfällt.


5. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen und Mehraufwand

5.1 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot und den dort ausdrücklich beschriebenen Leistungen.

5.2 Änderungswünsche des Kunden nach Angebotsannahme, nach Freigabe eines Entwurfs, nach technischer Umsetzung, nach Abnahme oder nach Veröffentlichung sind zusätzliche Leistungen, sofern sie nicht der Beseitigung eines von Enverion zu vertretenden Mangels dienen.

5.3 Zusätzliche Leistungen können insbesondere sein:

a) weitere Unterseiten,
b) zusätzliche Korrekturschleifen,
c) neue Designvarianten,
d) neue Funktionen,
e) neue Formulare,
f) neue Schnittstellen,
g) zusätzliche Texte,
h) Bildbearbeitung,
i) Produktpflege,
j) Blogpflege,
k) SEO-Erweiterungen,
l) Trackingkonzepte,
m) Performance-Sonderoptimierungen,
n) Migrationen,
o) E-Mail-Einrichtungen,
p) Domainumstellungen,
q) Support für Drittanbieter,
r) Arbeiten außerhalb des vereinbarten Systems.

5.4 Enverion weist den Kunden nach Möglichkeit vor Ausführung auf entstehenden Mehraufwand hin.

5.5 Eine Vergütungspflicht besteht auch ohne vorherigen Hinweis, wenn der Kunde den Zusatzaufwand ausdrücklich beauftragt oder der Mehraufwand zur Umsetzung seines Änderungswunsches objektiv erforderlich war.

5.6 Zusatzleistungen werden nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz, nach der aktuellen Preisliste von Enverion oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots berechnet.

5.7 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt der Stundensatz für Zusatzleistungen 129,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.8 Durch Änderungswünsche und Zusatzleistungen verschieben sich vereinbarte Projektzeiten angemessen.

5.9 Enverion kann die Umsetzung zusätzlicher Leistungen davon abhängig machen, dass der Kunde die zusätzliche Vergütung, den geänderten Zeitplan und den erweiterten Leistungsumfang in Textform bestätigt.


6. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Angebote von Enverion sind ab Angebotserstellung 30 Kalendertage gültig, sofern im Angebot keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.

6.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer gesetzlich anfällt und im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

6.4 Einmalige Projektvergütungen, Anzahlungen, Jahresbeträge, monatliche Pauschalen, laufende Betreuungskosten, Lizenzkosten, Drittanbietergebühren und sonstige Kosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

6.5 Soweit im Angebot eine Anzahlung, Vorauszahlung oder Jahreszahlung vereinbart ist, wird diese mit Angebotsannahme oder Zugang der Rechnung fällig, sofern keine abweichende Fälligkeit angegeben wurde.

6.6 Bei Festpreisprojekten, insbesondere bei Website-Erstellungen mit Jahreszahlung, ist die vereinbarte Vergütung für das erste Vertragsjahr im Voraus zu leisten, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

6.7 Die Vergütung für das erste Vertragsjahr umfasst, soweit im Angebot vereinbart, die Erstellung der Website gemäß Leistungsumfang sowie die technische Grundwartung der bei Übergabe bestehenden Website-Komponenten für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Abnahme der Website.

6.8 Wiederkehrende monatliche Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

6.9 Ab dem zweiten Vertragsjahr können laufende Leistungen, insbesondere Wartungs-, Betreuungs- und Hostingbetreuungsleistungen, monatlich im Voraus abgerechnet werden.

6.10 Bei Zahlungsverzug ist Enverion berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 10,00 Euro pro Mahnung zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

6.11 Bei Zahlungsverzug ist Enverion berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen. Hierdurch entstehende Projektverzögerungen gehen nicht zulasten von Enverion.

6.12 Enverion ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Leistungen, nicht zwingend erforderliche Wartungsleistungen, Supportleistungen, Veröffentlichungen, technische Änderungen oder sonstige Zusatzleistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzustellen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

6.13 Bereits beauftragte und begonnene Leistungen sind auch dann zu vergüten, wenn der Kunde das Projekt nicht fortführt, erforderliche Inhalte nicht liefert, Freigaben nicht erteilt oder die Leistung aus Gründen aus seiner Sphäre nicht nutzen kann.

6.14 Drittanbietergebühren, Lizenzkosten, Hostingkosten, Domainkosten, Plugin-Kosten, Stockmedien, Schriftarten, API-Kosten, Zahlungsdienstleistergebühren und sonstige externe Kosten sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.

6.15 Kostensteigerungen von Drittanbietern, Lizenzgebern, Hosting-Anbietern, Plattformen oder sonstigen externen Anbietern können an den Kunden weitergegeben werden, soweit diese Kosten nicht ausdrücklich als dauerhaft im Preis enthalten vereinbart wurden.

6.16 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Enverion ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.17 Enverion ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen.


7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

7.2 Der Vertragsbeginn ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Zeitpunkt der Angebotsannahme. Ist kein abweichender Beginn vereinbart, beginnt der Vertrag mit Annahme des Angebots.

7.3 Bei Website-Verträgen mit Erstellung, technischer Grundwartung und anschließender Wartungs- bzw. Hostingbetreuung kann eine Mindestvertragslaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten vereinbart werden.

7.4 Soweit im Angebot eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten vereinbart ist, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.

7.5 Sofern eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten vereinbart wurde, wird das erste Vertragsjahr im Voraus berechnet. Ab dem zweiten Vertragsjahr erfolgt die Abrechnung der laufenden Wartungs- und Betreuungsleistungen monatlich im Voraus.

7.6 Laufende Wartungs-, Betreuungs-, Hostingbetreuungs-, SEO-, Marketing- oder Supportleistungen beginnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, mit Projektstart, Veröffentlichung der Website oder dem im Angebot genannten Leistungsbeginn.

7.7 Die Kündigung muss spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform bei der jeweils anderen Vertragspartei eingehen, sofern im Angebot keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.

7.8 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern im Angebot keine abweichende Verlängerung geregelt ist.

7.9 Für jede Verlängerungslaufzeit gilt erneut eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

7.10 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.11 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz vorheriger Abmahnung nachhaltig verletzt.

7.12 Die Kündigung einzelner Leistungsteile ist nur möglich, wenn diese im Angebot ausdrücklich als separat kündbare Leistung ausgewiesen sind oder Enverion der Teilkündigung in Textform zustimmt.

7.13 Der Kunde kann ein Projekt vor Fertigstellung schriftlich stornieren. In diesem Fall ist Enverion berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 20 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung zu verlangen, sofern das Projekt bereits begonnen wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Enverion kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.14 Unabhängig von einer etwaigen Stornierungsgebühr sind alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder Stornierung erbrachten und für den Kunden nutzbaren Leistungen vom Kunden zu vergüten. Eine bereits gezahlte Vergütung wird auf die bis dahin erbrachten Leistungen angerechnet.

7.15 Die Beendigung des Vertrags berührt bereits entstandene Zahlungsansprüche, Nutzungsrechtsvorbehalte, Vertraulichkeitspflichten, Freistellungsansprüche, Datenschutzpflichten und sonstige nachvertragliche Pflichten nicht.


8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde stellt Enverion alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Freigaben und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung.

8.2 Zu den Mitwirkungspflichten zählen insbesondere die Bereitstellung von Texten, Bildern, Logos, Grafiken, Videos, rechtlichen Pflichtangaben, Zugangsdaten zu Websites, Hostingkonten, Domains, Analyse-Tools, Google-Diensten, CMS-Systemen, Datenbanken, E-Mail-Konten und sonstigen technischen Systemen.

8.3 Der Kunde stellt Enverion alle Informationen zur Verfügung, die für die Domain-, Hosting-, E-Mail- oder DNS-Konfiguration erforderlich sind, und wirkt im erforderlichen Umfang an der Einrichtung, Freigabe und technischen Konfiguration mit.

8.4 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Abgabe verbindlicher Entscheidungen, Freigaben und Erklärungen berechtigt ist.

8.5 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, verspätete Inhalte, fehlende Freigaben, unvollständige Angaben, fehlende Zugangsdaten oder technische Einschränkungen aus der Sphäre des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von Enverion.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, Inhalte, Entwürfe, Umsetzungen, Testversionen und Änderungen unverzüglich zu prüfen.

8.7 Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung keine Rückmeldung, gelten die bereitgestellten Leistungen als freigegeben, sofern Enverion den Kunden zuvor auf diese Folge hingewiesen hat.

8.8 Der Kunde ist verpflichtet, vor technischen Eingriffen, Migrationen, Updates, Serverwechseln oder sonstigen systemrelevanten Änderungen eigene Datensicherungen vorzunehmen, sofern keine ausdrückliche Backup-Leistung durch Enverion vereinbart wurde.

8.9 Der Kunde verpflichtet sich, keine eigenständigen technischen Änderungen an der Website, am Hosting, an Plugins, Themes, PHP-Versionen, DNS-Einstellungen, Datenbanken oder sonstigen systemrelevanten Bestandteilen vorzunehmen, ohne Enverion hierüber vorab zu informieren, sofern diese Änderungen Auswirkungen auf die Website oder deren Wartbarkeit haben können.

8.10 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Enverion unverzüglich zu informieren, wenn Zugangsdaten missbraucht wurden oder ein Missbrauch zu befürchten ist.


9. Rechte Dritter, Inhalte und Rechtstexte

9.1 Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Videos, Marken, Unternehmenskennzeichen, Schriftarten, Musik, Produktdaten, Preisangaben und sonstige Materialien.

9.2 Der Kunde stellt Enverion von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Materialien, Anweisungen oder Angaben geltend gemacht werden.

9.3 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Website, seiner Inhalte, seines Geschäftsmodells, seiner Werbeaussagen, seiner Preisangaben, seiner Pflichtinformationen, seines Impressums, seiner Datenschutzerklärung, seiner Cookie-Hinweise und sonstiger rechtlich relevanter Inhalte verantwortlich.

9.4 Enverion erbringt keine Rechtsberatung. Die technische Einbindung oder Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweisen oder sonstigen Rechtstexten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben oder externer Generatoren, Vorlagen oder Rechtstextdienste.

9.5 Soweit Enverion Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstige Rechtstexte technisch einbindet oder aus bereitgestellten Angaben erstellt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen oder externer Generator- bzw. Rechtstextquellen. Eine rechtliche Prüfung durch Enverion findet nicht statt.

9.6 Der Kunde ist verpflichtet, rechtlich relevante Inhalte vor Veröffentlichung eigenständig anwaltlich prüfen zu lassen, sofern er eine rechtliche Absicherung wünscht oder gesetzliche, berufsrechtliche, branchenspezifische oder wettbewerbsrechtliche Anforderungen bestehen.

9.7 Enverion übernimmt keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von vom Kunden bereitgestellten oder auf Grundlage externer Tools generierten Rechtstexten.

9.8 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Angeboten, Preisangaben, Branchenangaben, Gesundheitsangaben, Finanzangaben, Immobilienangaben, Garantieaussagen, Bewertungen und sonstigen werblichen Inhalten verantwortlich.


10. Website-Wartung und technische Betreuung

10.1 Wartungs- und Betreuungsleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Wartungspaket.

10.2 Eine technische Grundwartung kann insbesondere die Aktualisierung von WordPress, Themes und Plugins, technische Funktionsprüfungen nach wesentlichen Updates sowie grundlegende technische Betreuung umfassen.

10.3 Die technische Grundwartung umfasst die regelmäßige Aktualisierung der bei Übergabe bestehenden WordPress-Installation, Themes und Plugins, soweit entsprechende Updates vom jeweiligen Hersteller bereitgestellt werden und technisch kompatibel sind.

10.4 Die Wartung bezieht sich grundsätzlich nur auf den bei Übergabe bestehenden technischen Zustand der Website, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

10.5 Die technische Hostingbetreuung kann insbesondere die Unterstützung bei für den Websitebetrieb erforderlichen Einstellungen im Hostingkonto umfassen, insbesondere PHP-Versionen, SSL-Zertifikate, DNS-Einstellungen, technische Weiterleitungen, einfache E-Mail-Einrichtungen und vergleichbare technische Konfigurationen.

10.6 Nicht Bestandteil der Wartung sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

a) inhaltliche Änderungen an Seiten, Texten, Bildern, Formularen oder Beiträgen,
b) gestalterische Änderungen an Layout, Design, Farben, Schriften oder Sektionen,
c) Erstellung neuer Landingpages, Unterseiten, Blogbeiträge oder Funktionen,
d) Suchmaschinenoptimierung über die bei Erstellung vereinbarten Maßnahmen hinaus,
e) laufende Contentpflege,
f) neue Funktionen,
g) Shop-Pflege,
h) Produktpflege,
i) komplexe Formularänderungen,
j) Trackingkonzepte,
k) laufende SEO-Betreuung,
l) laufender E-Mail-Support,
m) Endgeräte-Support,
n) E-Mail-Migrationen,
o) Einrichtung komplexer Postfachstrukturen,
p) Support für Drittanbieter-Software.

10.7 Werden durch den Kunden oder durch Dritte nach Übergabe eigenständig Plugins, Themes, Codebestandteile, Trackingtools, Schnittstellen, Skripte, PHP-Versionen, DNS-Einstellungen, Datenbanken oder sonstige systemrelevante Bestandteile verändert, installiert oder gelöscht, sind daraus entstehende Fehler, Inkompatibilitäten oder Zusatzaufwände nicht vom vereinbarten Wartungsumfang umfasst.

10.8 Enverion übernimmt keine Garantie dafür, dass Drittanbieter-Plugins, Themes, Schnittstellen, APIs, Trackingdienste, externe Systeme oder Software dauerhaft verfügbar, kompatibel, sicher, fehlerfrei oder unverändert nutzbar bleiben.

10.9 Updates können zu technischen Konflikten, Darstellungsfehlern oder Funktionsstörungen führen. Enverion wird solche Störungen im Rahmen des vereinbarten Wartungsumfangs prüfen und beheben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

10.10 Nicht vom Wartungspaket umfasste Zusatzaufwände werden gesondert vergütet.


11. Hosting, Provider und Partner-Hostinganbieter

11.1 Enverion ist grundsätzlich kein Hosting-Anbieter, Telekommunikationsanbieter, Domainregistrar oder Provider, sofern nicht ausdrücklich eine eigene Hosting-Leistung durch Enverion vereinbart wird.

11.2 Der Hostingvertrag wird grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hosting-Anbieter geschlossen. Der Kunde bleibt Vertragsinhaber, Rechnungsempfänger und Leistungsschuldner gegenüber dem Hosting-Anbieter.

11.3 Enverion unterstützt den Kunden bei der Einrichtung und technischen Betreuung des Hostingumfelds, soweit dies im Angebot vereinbart wurde.

11.4 Partner-Hostinganbieter im Sinne dieser AGB sind Hosting-Anbieter, mit denen Enverion im Rahmen ihrer Website-, Wartungs- oder Hostingbetreuungsmodelle zusammenarbeitet und deren Providerkosten Enverion im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungspaket wirtschaftlich einbeziehen kann.

11.5 Zum Zeitpunkt dieser AGB ist folgender Partner-Hostinganbieter vorgesehen:

IONOS

11.6 Enverion ist berechtigt, die Liste der Partner-Hostinganbieter für zukünftige Verträge zu ändern, zu erweitern oder einzelne Anbieter zu streichen. Eine solche Änderung gilt ausschließlich für zukünftige Verträge oder Vertragsverlängerungen, soweit sie wirksam einbezogen wurde.

11.7 Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Providerregelung, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird.

11.8 Sollte Enverion zukünftig eigene Hosting-Leistungen anbieten, können diese nach ausdrücklicher Vereinbarung als Partner-Hostingmodell im Sinne dieser AGB gelten. Eine Verpflichtung von Enverion zur Bereitstellung eigener Hosting-Leistungen besteht nicht.

11.9 Eine Übernahme oder wirtschaftliche Einbeziehung laufender Hostinggebühren, Domainkosten, Serverkosten, E-Mail-Kosten oder sonstiger Providerkosten durch Enverion erfolgt ausschließlich dann, wenn dies im Angebot, Vertrag oder Leistungspaket ausdrücklich vereinbart wurde und die Website über einen Partner-Hostinganbieter oder ein ausdrücklich vereinbartes Partner-Hostingmodell betrieben wird.

11.10 Entscheidet sich der Kunde dafür, bei einem eigenen oder abweichenden Hosting-Anbieter zu bleiben, der nicht als Partner-Hostinganbieter im Sinne des jeweiligen Vertrags gilt, trägt der Kunde sämtliche Hostinggebühren, Domainkosten, E-Mail-Kosten, Serverkosten, Providergebühren und sonstige Kosten dieses Hosting-Anbieters selbst.

11.11 Bei Nutzung eines eigenen oder abweichenden Hosting-Anbieters übernimmt Enverion keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Sicherheit, technische Konfiguration, Serverumgebung, PHP-Versionen, Datenbanken, Backups, E-Mail-Funktionalität, Ladezeiten, Störungen, Ausfälle, Supportqualität oder sonstige Leistungen dieses Hosting-Anbieters.

11.12 Enverion kann den Kunden bei einem eigenen oder abweichenden Hosting-Anbieter im Rahmen der technischen Betreuung unterstützen, soweit der Kunde die hierfür erforderlichen Zugänge bereitstellt und die jeweilige Serverumgebung dies zulässt.

11.13 Eine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit oder Qualität des fremden Hostingumfelds wird durch eine solche Unterstützung nicht übernommen.

11.14 Bei einem Wechsel zu einem Partner-Hostinganbieter kann Enverion den Kunden bei der technischen Einrichtung, der Domainumstellung, der DNS-Konfiguration, der SSL-Einrichtung, der PHP-Konfiguration und der Veröffentlichung der Website unterstützen, soweit dies im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist.

11.15 Verzögerungen, Ausfälle, Datenverluste oder Störungen, die durch den bisherigen Hosting-Anbieter, den neuen Hosting-Anbieter, Registrierungsstellen, DNS-Laufzeiten, fehlerhafte Zugangsdaten, E-Mail-Systeme, Domain-Sperren, technische Einschränkungen oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Enverion.


12. Domainregistrierung und Domainverwaltung

12.1 Beauftragt der Kunde Enverion mit der Unterstützung bei der Registrierung, Übertragung oder Verwaltung einer Domain, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2 Die Registrierung und Nutzung einer Domain richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, des jeweiligen Registrars und des jeweiligen Hosting-Anbieters.

12.3 Der Kunde gewährleistet, dass durch die Registrierung und Nutzung der Domain keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Marken-, Namens-, Unternehmenskennzeichen- oder Wettbewerbsrechte.

12.4 Der Kunde bleibt Inhaber bzw. wirtschaftlich Berechtigter der Domain, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

12.5 Die Domain bleibt unabhängig von der technischen Umsetzung im Eigentum bzw. in der vertraglichen Verfügungsbefugnis des Kunden. Enverion erhält keine Rechte an der Domain des Kunden, soweit dies nicht für die technische Einrichtung, Veröffentlichung, Betreuung oder einen vereinbarten Domainumzug erforderlich ist.

12.6 Enverion übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist, dauerhaft verfügbar bleibt oder von der jeweiligen Vergabestelle registriert, verlängert oder übertragen wird.

12.7 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten, Unternehmensdaten oder Rechnungsdaten unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für Domain-, Hosting- oder Providerleistungen relevant sind.


13. Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing

13.1 Enverion erbringt SEO- und Online-Marketing-Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots oder der Leistungsbeschreibung.

13.2 SEO-Leistungen können insbesondere Keywordrecherchen, technische SEO-Optimierungen, OnPage-Optimierungen, Content-Strukturen, Meta-Daten, interne Verlinkungen, Performance-Optimierungen, Indexierungsunterstützung, Google Search Console-Einrichtungen und strategische Empfehlungen umfassen.

13.3 Enverion führt im Rahmen des jeweiligen Projekts die vereinbarten Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung durch, um die technische und inhaltliche Auffindbarkeit der Website zu verbessern.

13.4 Enverion schuldet keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, keine dauerhaften Rankings, keine bestimmte Sichtbarkeit, keine bestimmte Anzahl an Besuchern, Anfragen, Leads, Verkäufen oder Umsätzen.

13.5 Suchmaschinen, KI-Systeme, Plattformen, Bewertungsportale, soziale Netzwerke und Werbenetzwerke ändern ihre Algorithmen, Richtlinien, Darstellungsformen und technischen Anforderungen eigenständig. Enverion hat hierauf keinen Einfluss.

13.6 Für Abstrafungen, Rankingverluste, Sichtbarkeitsverluste, Anzeigenablehnungen, Kontosperrungen oder Einschränkungen durch Suchmaschinen, Plattformen oder Drittanbieter haftet Enverion nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Enverion verursacht wurden.


14. Drittanbieter, Lizenzen und externe Systeme

14.1 Für WordPress, Themes, Plugins, Erweiterungen, Schriftarten, Stockmedien, APIs, Trackingtools, Zahlungsanbieter, Buchungssysteme, Newsletterdienste, CRM-Systeme, Analyse-Tools und sonstige Drittanbieterleistungen gelten die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

14.2 Kostenpflichtige Lizenzen, Premium-Plugins, Themes, Schriftarten, Stockmedien, Schnittstellen, API-Kosten oder sonstige Drittanbieterleistungen sind nur dann Bestandteil der Vergütung von Enverion, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

14.3 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Drittanbieter-Konten, Lizenzen, API-Zugänge und Zahlungsdaten dauerhaft funktionsfähig, bezahlt und rechtmäßig nutzbar sind, sofern diese nicht ausdrücklich von Enverion verwaltet werden.

14.4 Enverion haftet nicht für Änderungen, Preisanpassungen, Funktionsänderungen, Abschaltungen, Sicherheitslücken, Kompatibilitätsprobleme oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietern.

14.5 Soweit Drittanbieter ihre Leistungen ändern oder einstellen, kann hierdurch zusätzlicher Aufwand entstehen. Dieser zusätzliche Aufwand ist gesondert zu vergüten, sofern er nicht ausdrücklich vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist.


15. Übergabe, Veröffentlichung und Projektabschluss

15.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen stellt Enverion dem Kunden das Arbeitsergebnis zur Prüfung, Freigabe, Abnahme oder Veröffentlichung bereit.

15.2 Die Veröffentlichung einer Website, Landingpage oder sonstigen digitalen Leistung erfolgt nur, wenn die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere Zugangsdaten, Domainzugriff, Hostingzugriff, DNS-Konfiguration, SSL-Zertifikat, Inhalte, Rechtstexte und Freigaben.

15.3 Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Endprüfung vor Veröffentlichung verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Preisangaben, Leistungsbeschreibungen, Werbeaussagen, Bilder, Marken, Pflichtinformationen und branchenspezifische Angaben.

15.4 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

15.5 Zugangsdaten, Administrationsrechte oder technische Herausgaben erfolgen nur in dem Umfang, der im Angebot vereinbart ist oder zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

15.6 Nicht herausgabepflichtig sind interne Arbeitsdateien, Entwurfsdateien, Kalkulationen, Konzepte, Strategieunterlagen, Projektmanagementdaten, nicht abgenommene Zwischenstände, interne Dokumentationen, wiederverwendbare Komponenten, Frameworks, Templates, Skripte, Know-how und allgemeine Methoden von Enverion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15.7 Die Veröffentlichung markiert den Abschluss der Projektumsetzung, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.


16. Nutzungsrechte

16.1 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.

16.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von Enverion individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen zur Nutzung für den eigenen Geschäftsbetrieb und auf der im Angebot genannten Website bzw. Domain.

16.3 Eine Übertragung, Weiterveräußerung, Weiterlizenzierung, Vervielfältigung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse für andere Projekte, andere Domains, verbundene Unternehmen oder Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Enverion in Textform zulässig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

16.4 Die Nutzungsrechte an Standardsoftware, Open-Source-Software, WordPress, Plugins, Themes, Stockmedien, Schriftarten, Schnittstellen und sonstigen Drittanbieterkomponenten richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

16.5 Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte bei Enverion.

16.6 Die Domain des Kunden ist nicht Bestandteil der Rechte von Enverion. Sie verbleibt beim Kunden bzw. bei demjenigen Vertragspartner, auf den die Domain registriert ist.

16.7 Enverion ist berechtigt, in angemessener Form auf der Website als umsetzende Agentur genannt zu werden und die erstellte Website nach Veröffentlichung als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht.

16.8 Enverion ist berechtigt, die erbrachten Leistungen, insbesondere Websites, Designs, Screenshots, Projektnamen, Logos und öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse, als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht.


17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

17.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.

17.2 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten, die über seine Website, seine Systeme, seine Formulare, seine Trackingdienste, seine Newsletterdienste, seine CRM-Systeme oder sonstige von ihm eingesetzte Dienste verarbeitet werden.

17.3 Soweit Enverion im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet oder Zugriff auf solche Daten erhält, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

17.4 Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Tools, Cookies, Trackingdienste, Formulare, Newsletterdienste, CRM-Systeme, Zahlungsdienste, Analyse-Tools und sonstigen Datenverarbeitungen verantwortlich.

17.5 Enverion übernimmt keine Rechtsberatung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit bestimmter Tools, Verarbeitungen oder Rechtstexte.

17.6 Soweit Enverion bei der Einrichtung, Betreuung oder Wartung der Website, des Hostings oder sonstiger technischer Systeme Zugriff auf personenbezogene Daten erhält oder diese im Auftrag verarbeitet, handeln die Parteien auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags.


18. Haftung

18.1 Enverion haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

18.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Enverion nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

18.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

18.4 Im Übrigen ist eine Haftung von Enverion für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

18.5 Enverion haftet nicht für Inhalte, Materialien, Anweisungen, Zugangsdaten, Systeme, Drittanbieter, Hostingumgebungen, Domains, E-Mail-Systeme, Rechtstexte oder technische Änderungen, die vom Kunden oder von Dritten bereitgestellt, veranlasst oder verändert wurden.

18.6 Enverion haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Rechtstexte, Pflichtangaben, Bilder, Marken, Logos, Geschäftsmodelle oder Werbeaussagen des Kunden.

18.7 Enverion haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Leistungsänderungen, Einschränkungen oder Sicherheitsvorfälle, die durch Hosting-Anbieter, Drittanbieter, Plugins, Themes, Schnittstellen, externe Dienste, Suchmaschinen, Browser, Endgeräte oder durch Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht werden.

18.8 Für Datenverluste haftet Enverion nur, soweit diese durch Enverion vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und der Kunde seiner Pflicht zur angemessenen Datensicherung nachgekommen ist.

18.9 Eine Pflicht zur regelmäßigen vollständigen Datensicherung besteht nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

18.10 Enverion haftet nicht für Ausfälle, Störungen, Sicherheitsvorfälle, Kompatibilitätsprobleme, Update-Konflikte, Leistungsänderungen oder Funktionsänderungen von Drittanbietern, Hosting-Anbietern, Softwareherstellern, Suchmaschinen, Plattformen oder sonstigen externen Systemen, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Enverion verursacht wurden.

18.11 Enverion schuldet im Rahmen der Wartung eine fachgerechte technische Betreuung, jedoch keine Garantie dafür, dass Updates, Plugins, Themes, Schnittstellen oder Drittanbietersysteme dauerhaft kompatibel, verfügbar, sicher oder fehlerfrei bleiben.

18.12 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.


19. Sperrung, Zurückbehaltung und Schutzmaßnahmen

19.1 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen, missbräuchlicher Nutzung oder Gefährdung technischer Systeme ist Enverion berechtigt, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

19.2 Solche Maßnahmen können insbesondere die vorübergehende Einschränkung von Supportleistungen, die Zurückstellung nicht zwingend erforderlicher Arbeiten, die Sperrung einzelner Funktionen oder die Unterbrechung bestimmter Leistungen umfassen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

19.3 Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

19.4 Enverion ist berechtigt, die Weiterarbeit an Folgephasen sowie nicht zwingend erforderliche Wartungs- oder Zusatzleistungen bis zum Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge zurückzustellen. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.


20. Vertraulichkeit

20.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

20.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, wirtschaftliche Daten, Projektinformationen, Vertragsinhalte, Kundenlisten, Strategien, Konzepte und nicht öffentlich bekannte Unternehmensinformationen.

20.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

20.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

20.5 Muss eine Partei vertrauliche Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung offenlegen, ist die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren.


21. Schlussbestimmungen

21.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

21.2 Kündigungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

21.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Enverion.

21.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.6 Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

21.7 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.

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